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Samstag, August 23, 2025

Grundstückswert, Verkehrswert und Bodenrichtwert

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Bewertung entscheidend. Aber auch im Erbfall oder wenn Sie Sicherheiten für einen Kredit benötigen, sollten Sie den genauen Wert Ihrer Immobilie kennen. Hier erfahren Sie, wie der Wert der Immobilie berechnet wird und welche Rolle dabei der Grundstückswert und der Bodenrichtwert spielen.
Unter Immobilienwert versteht man den Verkehrswert einer Immobilie – also den Preis, der bei einem marktgerechten Verkauf erzielt worden wäre. In §194 BauGB wird wie folgt beschrieben:

„Der Verkehrswert (Verkehrswert) bestimmt sich nach dem Preis zum Zeitpunkt der Feststellung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr der rechtlichen Verhältnisse und des Grundstücks, des sonstigen Grundstücks und der Lage des Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Bewertung aufgrund ungewöhnlicher oder persönlicher Umstände.”

Eine wichtige Größe bei der Bestimmung des Marktwertes einer Immobilie ist der Bodenrichtwert. Er beschreibt den Wert eines Quadratmeters Land in einer bestimmten Region. Es berücksichtigt nicht das Eigentum, das sich möglicherweise auf dem Grundstück befindet oder seinen Zustand.
Der Wert des Grundstücks und der Wert des Gebäudes ergeben zusammen den Verkehrswert bzw. Verkehrswert einer Immobilie. Der Bodenrichtwert dient der Berechnung des Bodenwertes, anhand seiner Entwicklung lässt sich abschätzen, ob eine Region an Popularität gewonnen hat oder an Attraktivität verliert. Lediglich der Grundstückswert kann ein wichtiger Indikator sein, wenn Sie beispielsweise beabsichtigen, eine Immobilie als Kapitalanlage zu kaufen, zu vermieten oder in einigen Jahren wieder zu verkaufen.

Beim Verkauf einer Immobilie hat der Richtwert des Grundstücks Einfluss auf den Wert des Grundstücks und damit auf die Bewertung, insbesondere dann, wenn der Wert der Immobilie nicht nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt werden kann.

Der Grundstückswert errechnet sich wie folgt:

Bodenwert (€) = Bodenrichtwert (€ pro m²) x Grundstücksfläche (in m²)

Damit ist der Bodenrichtwert einer von zwei Faktoren, die direkt in die Berechnung einfließen. Diese Formel ist jedoch nur ein Richtwert und je nach Grundstücksabschnitt kann der tatsächliche Wert vom errechneten Ergebnis abweichen.

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