In der Vergangenheit konnten Banken ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden Gebühren nicht nur erheben, sondern diese auch erhöhen. Aber jetzt sollte es endlich soweit sein. Denn der Bundesgerichtshof hat im Frühjahr 2021 entschieden: Provisionserhöhungen sind nicht erlaubt, wenn Bankkunden diesen Änderungen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Für Sie als Kunde ist dies nun eine Chance, Ihre zu viel gezahlten Gebühren rückwirkend zurückzufordern.
Finanzinstitute brauchten ihre Kunden bisher nicht, um ihre Zustimmung zu Änderungen der Konditionen oder zu einer Erhöhung der Gebühren zu geben. Alles, was Sie tun mussten, war, sie schriftlich zu informieren. Reagierten die Kunden nicht mit einem Widerspruch auf das Schreiben, galt selbst ihr Schweigen als Zustimmung. In einer Klage gegen die Postbank verwies der Bundesgerichtshof jedoch auf Folgendes: Einseitige Veränderungen durch die Bank dürfen Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen.
Da es den meisten Banken bisher gelungen ist, ihre AGB in ähnlicher Weise zu ändern, gilt diese Entscheidung auch für sie. Konkret heißt das für Kunden: Kundenschweigen soll künftig nicht mehr als Einwilligung ausgelegt werden. Beispielsweise müssen Sie einer Erhöhung der Bankgebühren ausdrücklich zustimmen. Diese Verordnung gilt auch rückwirkend für die letzten drei Jahre. Daher können Sie nun in vielen Fällen neu eingeführte oder erhöhte Bankgebühren zurückfordern.