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Samstag, August 23, 2025

Krankenkassenbeiträge vergleichen

Grundsätzlich setzt sich der Beitrag für alle Krankenkassen aus dem gleichen Pauschalanteil von derzeit 14,6 Prozent zusammen und der Zusatzbeitrag wird individuell festgelegt. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. von Rentnern und Rentenversicherungsträgern getragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt derzeit 1,3 Prozent. Aber die Mittel können noch größer oder kleiner sein, denn jeder entscheidet individuell über die Höhe des Beitrags.

Dies bietet den Versicherten beim Wechsel der Krankenversicherung viele Einsparpotenziale. Oft können Sie auf diese Weise sogar ein paar hundert Euro im Jahr sparen. Finanztest berechnet, dass Sie, wenn Sie 3.000 Euro brutto im Monat verdienen und von einer Krankenkasse mit 1,5 Prozent Zusatzbeitrag zu einer günstigeren mit nur 0,84 Prozent Zusatzbeitrag wechseln, 9, 90 Euro im Monat sparen. Insgesamt sollen ihnen 119 Euro weniger pro Jahr gezahlt werden. Bei noch höheren Einkommen steigt das Sparpotenzial, da Krankenversicherungsbeiträge nur bis zur Einkommensgrenze fällig werden. Im neuen Jahr beträgt er 4837,50 Euro im Monat. Tauschen solche einkommensstarken Menschen Bargeld, können sie mit den genannten Werten sogar knapp 200 Euro im Jahr sparen.
Gut ist auch, dass alle Register frei wählbar sind. Auch wenn der Versicherte älter ist oder sich in Behandlung befindet. Vorausgesetzt, der Fonds steht auch im Staat des Versicherten zur Verfügung. Gleichzeitig gestaltet sich der Wechsel in der Krankenversicherung bereits seit 2021 deutlich einfacher: Theoretisch können Versicherte seither ähnlich wie bei der Autoversicherung jedes Jahr in eine günstigere Krankenversicherung wechseln.

Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals beantragt wird. Bei regelmäßiger Kündigung tritt es zum Ende des Folgemonats in Kraft. Ab Januar 2021 müssen Sie sich nicht mehr wie bisher für 18 Monate versichern, sondern in allen anderen Fällen nur noch für 12 Monate, sodass Sie theoretisch jedes Jahr wechseln können. Zudem wurde der Wechsel deutlich vereinfacht: Melden Sie sich einfach online an Ihrer neuen Kasse an und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie Ihre Kasse wechseln möchten. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Vertrag bei der alten Krankenkasse nicht kündigen: Die neue Krankenkasse macht dies elektronisch. Tatsächlich ändert sich die Versicherungslücke nicht.

Bitte beachten Sie: Eine umfassende Gesundheitsversorgung ist gesetzlich vorgesehen und für alle Krankenkassen gleich. Allerdings können Krankenkassen in bestimmten Bereichen zusätzliche Leistungen anbieten, die über das gesetzlich Erforderliche hinausgehen. Diese Zuschläge können je nach Kasse variieren.

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