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Samstag, August 23, 2025

Sturmschäden

Defekte Dachziegel, Blechschäden am Auto. Die gute Nachricht: Die meisten Sturmschäden sind versichert, sagt der Hamburger Versichertenverband (BdV). Aber Hausbesitzer brauchen zusätzlichen Schutz für einige Schäden.

Grundsätzlich deckt die Hausrats- und Wohngebäudeversicherung laut BdV in der Regel Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser oder Sturm und Hagel ab.

Voraussetzung für Windschäden ist, dass der Sturm tatsächlich die Schadensursache ist. Dafür muss mindestens Windstärke acht geherrscht haben. Dies hat im Zweifel der Versicherte zu beweisen. Bei “Ylenia” und “Zeynep” dürfte dies aufgrund medialer Berichterstattung einfach sein.

Wichtig zu beachten: Bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen reicht der Versicherungsschutz oft nicht aus. Dies erfordert in der Regel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um Naturgefahren. Als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudepolice wird eine sogenannte Grundschadenversicherung abgeschlossen. Sie deckt auch Schäden ab, die durch Hochwasser, Regen, Stagnation, aber auch Erdbeben, Erdrutsche, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche verursacht wurden.

Die Hausratversicherung mit Grundversicherung übernimmt die Reparaturkosten im und am Haus und den Nebengebäuden nach dem Unwetter. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, er zahle auch die Entwässerung und Sanierung des Gebäudes, einen etwaigen Abriss sowie die Planung und den Bau eines gleichwertigen Hauses. Kosten für eine Ausweichwohnung oder Mietausfall können ebenfalls übernommen werden, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist.

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