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Samstag, August 23, 2025
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Weitere Entlastung geplant

Die häusliche Pflege wird für Pflegebedürftige immer teurer. Die Selbstzahleranteile stiegen im Bundesdurchschnitt weiter auf 2125 Euro pro Monat. Das sind 57 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 110 Euro mehr als Mitte 2020, so neue Daten des Verbandes der Krankenzusatzversicherungsträger vom 1. Juli.

Im Ländervergleich sind Heimplätze in Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 2496 Euro im Monat am teuersten. Der Betrag ist mit 1539 Euro die niedrigste in Sachsen-Anhalt. Die Beträge beinhalten zum einen Zuzahlungen für die reine Pflege und Betreuung. Denn im Gegensatz zur Krankenversicherung übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten.

Für die Bewohner der Häuser fallen jedoch auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in Einrichtungen an. Die Zuzahlung nur für die reine Pflege ist inzwischen auf bundesweit 873 Euro gestiegen, nach 831 Euro am 1. Januar 2021. Mit durchschnittlich 1167 Euro pro Monat ist sie nach wie vor die höchste in Baden-Württemberg, am niedrigsten in Thüringen mit 615 Euro. Und bei den mehr als 800.000 pflegebedürftigen Menschen gibt es einen langen und rasanten Aufwärtstrend.

Allerdings soll eine Reform von Gesundheitsminister Jens Spahn, die Bundestag und Bundesrat gerade besiegelt haben, bald gelockert werden. Heimbewohner erhalten ab 1. Januar 2022 einen neuen Zuschuss. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll im ersten Jahr zu Hause um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent sinken

Die Geschäftsführerin des Ersatzfondsverbandes, Ulrike Elsner, sagte, der unkontrollierte Aufwärtstrend zeige, dass die Länder und die neue Bundesregierung dringend umfassendere Sorgfalt walten lassen müssen. “Wenn diese Entwicklung so weitergeht, werden immer mehr Menschen auf Sozialleistungen angewiesen, weil sie die Kosten nicht mehr selbst tragen können.” “Kleine Gesundheitsreform” reiche nicht, sagt Elsner. Es gilt, Pflegebedürftige deutlich zu entlasten und langfristig zu finanzieren. Dafür ist eine dauerhaft höhere steuerliche Förderung für die Pflege und die Übernahme von Investitionskosten für Einrichtungen durch die Länder unabdingbar. Zudem muss sich die private Pflegeversicherung am Finanzausgleich beteiligen.

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